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Das Plus
einer Online Scheidung

 
Kostentransparenz
Wir kalkulieren vorher unverbindlich die Kosten des Scheidungsverfahrens.
Flexibilität
Die Kommunikation erfolgt bequem von zu Hause aus, per E-Mail, Telefon, Video-Konferenz oder Post
Zeit- und Kostenersparnis
Ein Anwaltsbesuch ist nicht notwendig. Es fallen keine Kosten für Anfahrt, Parkgebühren etc. an.
Einfach und unkompliziert
Sie füllen das unverbindliche Online-Formular aus und werden über alle weiteren Schritte informiert.

Ablauf der Online-Scheidung

Formular unverbindlich ausfüllen
Zeitlich und örtlich flexibel füllen Sie das nachfolgende Formular mit Ihren Angaben aus. Diese werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
Sie erhalten eine E-Mail von uns.
Wir übersenden einen Kostenvoranschlag, sowie einen Entwurf des Scheidungsantrags, sowie ein Vollmachtformular. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen. In diesem Fall senden Sie die unterschrieben Vollmacht an uns zurück.
Der Scheidungsantrag wird von uns eingereicht.
Wir reichen den Scheidungsantrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein.
Scheidungsverfahren bei Gericht
Falls der Versorgungsausgleich in Ihrem Scheidungsverfahren nicht durchgeführt wird, bestimmt das Gericht zeitnah einen Scheidungstermin. Ansonsten ist von Ihnen ein Fragebogen zu Ihren Anwartschaften auf Altersversorgung auszufüllen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.
Scheidungstermin
Der Scheidungstermin dauert in der Regeln nur ca. 10 min. Dort müssen Sie und Ihre Ehepartner grundsätzlich persönlich anwesend sein. Mehrere Familiengerichte führen inzwischen die Anhörung der Ehepartner auch schriftlich oder per Online-Konferenz durch. Gerne stellen wir einen entsprechenden Antrag, wenn Sie nicht zu Gericht kommen wollen.

Kosten der Scheidung

Unverbindlicher Kostenvoranschlag
Damit Sie wissen, in welcher Höhe Scheidungskosten auf Sie zukommen werden, erstellen wir vorab eine Kostenschätzung anhand Ihrer Angaben.
Berechnung der Scheidungskosten
Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich nach dem Verfahrenswert, der durch das Gericht festgesetzt wird. Hierbei spielen mehrere individuelle Faktoren eine Rolle, so dass wir keinen pauschalen Scheidungskostenrechner anbieten, sondern eine Kostenschätzung nach Ihren tatsächlichen Verhältnissen vornehmen.
Höhe des Verfahrenswerts
Der Verfahrenswert richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehepartner. Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten anzusetzen. Darüber hinaus kann das Vermögen berücksichtigt werden.
Kostenbeispiel
Verdienen beide Ehepartner jeweils 2.500 € netto im Monat und haben sie zwei gemeinsame minderjährige Kinder, betragen die voraussichtlichen Scheidungskosten 2.667,55 €.
Verfahrenskostenhilfe
Falls es Ihnen nicht oder nur in Raten möglich ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag bei Gericht einzureichen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Persönliche Betreuung während des gesamten Scheidungsverfahrens:

Telefon
E-Mail
Videokonferenz

So sind Sie immer auf dem Laufenden.
Antrag jetzt unverbindlich ausfüllen!

Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung

Wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Diese kann durch den Auszug eines Ehegatten oder der Trennung von "Tisch und Bett" innerhalb der Ehewohnung erfolgen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften der Ehepartner auf Altersvorsorge geteilt. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte der Anwartschaften des anderen.
Wird der Versorgungsausgleich immer durchgeführt?
Grundsätzlich wird bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht von Amts wegen, dies bedeutet automatisch, durchgeführt. Bei einer Ehe mit einer Dauer von maximal drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner darauf besteht und dies deshalb beantragt. Es ist aber auch möglich Vereinbarungen über die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu treffen und diesen dabei evtl. sogar ganz auszuschließen.
Was bedeutet Online Scheidung?
Als Online-Scheidung bezeichnet man eine Scheidung bei der die Korrespondenz zwischen Antragsteller/-in und dem Verfahrensbevollmächtigten online z.B. per Online-Formular oder E-Mail erledigt wird.
Wann kann ich mich scheiden lassen?
Grundsätzlich kann der Scheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Bei vielen Gerichten ist es jedoch schon möglich den Antrag nach einer Trennungszeit von etwa zehn Monaten einzureichen, da die Voraussetzungen der Scheidung erst zum Scheidungstermin vorliegen müssen.
Wetzstein + Richter